12.12.2022 | Für Bauherren und Vermieter
Schenkungssteuer für Immobilien steigt 2023 beachtlich

Durch die Änderung des Wertermittlungsverfahrens für Grundstücke und Immobilien steigen Schenkungs- und Erbschaftssteuern ab 2023.
Im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 sind besonders Anpassungen des Ertrags- und das Sachwertverfahrens zur Wertermittlung vorgesehen.
Beim Sachwertverfahren sollen künftig auch die Lage des Gebäudes einbezogen und die Wertzahlen angepasst werden.
Beim Ertragswertverfahren werden die angewandten Liegenschaftszinssätze reduziert, es wird eine geringere Bodenwertverzinsung vom Ertrag abgezogen und ein anderer Vervielfältiger benutzt, um den Ertragswert des Objekts zu bestimmen.
Es drohen deutlich höhere Werte und somit auch drastische Erhöhungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien. Die Neuregelung soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Ähnliche Artikel
- Keine Hinweispflicht für erkennbare Mängel beim Wohnungsverkauf
- Kaufvertrag geplatzt: Schadensersatz umfasst auch Maklerprovision
- Grundsteuerreform
- NRW: Bis zu 10.000 EUR Förderung bei Wohneigentumkauf
- Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
- Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims
- Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen
- Frist zur Grundsteuererklärung wird verlängert
- Anschaffung eines Stromspeichers und einer Photovoltaikanlage
- Abzug von Sanierungskosten nach Wohnungsentnahme