Anteil der betrieblichen Nutzung
Maßgeblich für die Beurteilung ist der sog. betriebliche Nutzungsanteil. Dieser bezeichnet den Anteil der Fahrten (in Kilometern), die in einem kausalen Zusammenhang mit der Praxis stehen.
Beispiele: Hausbesuche, Fahrten zu Labor/Apotheke, Fortbildung, Steuerberater, Banken. Fahrten von der Privatwohnung zur Praxis und zurück sind betriebliche Fahrten, werden aber steuerlich gesondert behandelt.
Wird das Fahrzeug zu weniger als 10% betrieblich genutzt, gehört es zum notwendigen Privatvermögen. Es können dann nur gesondert dokumentierte betriebliche Fahrten von der Steuer abgesetzt werden, entweder mit 0,30 EUR pro Kilometer oder mit den nachgewiesenen höheren Kosten.
Bei einer betrieblichen Nutzung von 50% oder mehr gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall können alle Kosten abgesetzt werden, jedoch muss der Anteil der privaten Nutzung versteuert werden. Dabei kann eine der folgenden Methoden gewählt werden:
- 1%-Methode (1% des sog. Bruttolistenpreises („BLP“) zuzügl. 0,03% BLP für einfache Strecke Wohnung-Praxis oder 0,002 % pro km je tats. Arbeitstag,
- Fahrtenbuchmethode (tats. Ermittlung der Privatnutzung durch Fahrtenbuch (manuell oder App)
Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% besteht ein Wahlrecht, das Fahrzeug als privat oder betrieblich zu behandeln. Der private Anteil kann dann anhand geeigneter Aufzeichnungen geschätzt werden.
Fahrten zwischen Wohnung und Praxis können bei allen Methoden i.H.v. 0,38 EUR pro km abgesetzt werden.
1%-Regel oder Fahrtenbuch – was ist am günstigsten?
Leider gibt es keine Pauschal-Empfehlung, welche Variante im Einzelfall die günstigste ist. Man muss durchrechnen. Es gibt aber „Faustregeln“:
- Wird der betriebliche Nutzungsanteil von 50% nur geringfügig überschritten, ist die 1%-Regel häufig günstiger ist als die Fahrtenbuchmethode.
- Der Eigenanteil von 0,03% * BLP pro km für Fahrten Wohnung-Praxis kann teuer werden! Beispiel: Bei BLP 100.000 EUR und Entfernung zur Praxis 30 km beträgt er (neben dem regulären Privatanteil) 10.800 EUR pro Jahr!
- Naturgemäß ist die Fahrtenbuchmethode tendenziell bei teuren Fahrzeugen günstiger, wenn der private Anteil relativ gering ist.
Besonderheit E-Fahrzeuge und Hybride
Für E-Fahrzeuge bis zu einem BLP von 100.000 EUR gilt die Besonderheit, dass bei Anwendung der 1%-Methode nur ¼ des BLP zu Grunde gelegt wird, d.h. de facto werden nur 0,25% des BLP versteuert. Bei der Fahrtenbuchmethode werden anlog nur 25% der Kosten berücksichtigt. Über 100.000 BLP beträgt die jeweilige Quote ½ (ggf. Besonderheiten für bestimmte Fahrzeugtypen). Zudem gelten besondere Abschreibungsregeln. Damit sind E-Fahrzeuge steuerlich fast unschlagbar!
Die steuerliche Behandlung des Pkw für Ärzte und Ärztinnen sollte bereits im Vorfeld der Anschaffung geprüft und analysiert werden. Insbesondere gilt es, realistische Einschätzungen zur betrieblichen Nutzung und mögliche Gestaltungsvarianten durchzuspielen.
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