Der Fachkräftemangel macht auch vor der Arztpraxis nicht Halt. Als Inhaber:in erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in, indem Sie sich durch besondere Leistungen an Ihre Mitarbeitenden auszeichnen.
Lohnsteuervorteile – wie geht das?
Im Grundsatz gibt es drei Kategorien:
- Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse
Das sind Leistungen des Arbeitgebers (AG), bei denen der Zusatznutzen für die Arbeitnehmenden (AN) quasi ein „Nebeneffekt“ ist. Es handelt sich also nicht um Arbeitslohn, folglich fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Beispiel: Kostenübernahme von berufsbezogenen Fortbildungskosten - Lohnsteuerfreie Leistungen
Hier geht es um echte Vergütungsbestandteile, d.h. es handelt sich um Arbeitslohn. Das Einkommensteuergesetz definiert hier für ausdrücklich festgelegte Leistungen die Steuerfreiheit. In nahezu allen Fällen gilt dann auch Sozialversicherungsfreiheit. Letztere führt nicht nur zur Verringerung der Abzüge bei den AN, sondern auch zum Wegfall des sog. Arbeitgeberanteils (ca. 20 % Zusatzkosten). Also eine echte Vergünstigung für beide Seiten! - Pauschal besteuerte Leistungen
Für bestimmte Leistungen ein Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung. Der AG kann insoweit einen pauschalen Steuersatz an das Finanzamt abführen (meist 20 % oder 25 % plus ggf. Soli-Zuschlag) und die Leistungen ohne Abzüge an die AN auszahlen. Regelmäßig besteht dann auch Sozialversicherungsfreiheit. Beispiel: Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis
ABC der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiungen
Die folgende Liste beinhaltet attraktive Maßnahmen, sie ist ausdrücklich nicht vollständig.
- Aufmerksamkeiten* bis 60 EUR Sachleistung aus persönlichem Anlass, Beispiel: Geburtstagsgeschenk, Heirat
- Beihilfen* bis 600 EUR in besonderen Fällen (Unfall, Krankheit)
- Betriebliche Altersversorgung bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze (jedoch nur bis 4% sozialversicherungsfrei)
- Betriebsveranstaltung („Praxis-Fest“) bis 110 EUR pro AN/Jahr, max. 2 Veranstaltungen
- E-Bike-Gestellung* durch AG
- Gesundheitsförderung durch AG für zertifizierte Maßnahmen
- Gutscheine* für Sachleistungen bis 50 EUR pro AN/Monat
- Hardware-Überlassung von Computer, Laptop, Mobiltelefon u. Peripherie-Geräte durch AG
- Jobticket/Deutschlandticket* (hier gelten ggf. Besonderheiten)
- Kita-Zuschuss* für nicht schulpflichtige Kinder gemäß Original(!)-Beitragsbescheid
- Parkflächen, die durch den AG angemietet werden
*diese Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, schriftl. Vereinbarung ist möglich
Die Steuervorteile bei der Vergütung von Arbeitnehmern sollten Sie im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten zum Vorteil aller Beteiligten nutzen. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Pakets aus Lohnsteuer-Goodies. Jetzt Kontakt aufnehmen!