medical team doctor team happy smile with stethoscope, group of people in hospital

Ihre Steuerberater für Heilberufe

Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Wir beraten seit über 30 Jahren selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie Krankenhausärzte. Wir sprechen Ihre Sprache und sind aufgrund unseres engen Netzwerks mit praktizierenden Heilberuflern, ärztlichen Berufsverbänden, Banken, Fachanwälten für Medizinrecht und Praxisberatern über die Entwicklungen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden. Unsere Erfahrung und unser Netzwerk sind Ihr Nutzen – sowohl im Tagesgeschäft als auch bei spezifischen Fragestellungen (Praxiskauf oder -verkauf, Suche eines Käufers oder Partners, Kaufpreisfindung, etc.).

Typische Fragen aus der Branche sind unser Tagesgeschäft:

  • Wie wird sich meine Praxis/Apotheke in den nächsten Jahren wirtschaftlich entwickeln?
  • Wieviel Liquidität verbleibt vom Gewinn nach Berücksichtigung von Steuern, Darlehenstilgungen und Pflichtbeiträgen zur Altersvorsorge?
  • Wann bin ich schuldenfrei?
  • Wie gehe ich beim Kauf einer Praxis oder Apotheke vor (Standortwahl, Kaufpreisfindung, Vertragsgestaltung, Finanzierung)?
  • Sollte ich / sollten wir mit anderen Praxen kooperieren? In welcher Form kann das geschehen und wie können die Beteiligten einen steuerschonenden Wertausgleich ihrer Praxen erreichen?
  • Wie kann ich die Entwicklung meines privaten Vermögens strategisch planen?

 

Unser Rundum-Service für Heilberufler:

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung auf Monats- oder Quartals-Basis mit aussagefähigen Auswertungen
  • Berechnung des Praxis-Cash-Flows („Wieviel Geld bleibt übrig?“)
  • Ergebnishochrechnung und Steuer-Vorschau im dritten oder vierten Quartal
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung und der Praxissteuererklärungen, dabei Aktualisierung der Steuerhochrechnung
  • Personalabrechnung für Ihre MitarbeiterInnen

Spezialberatung:

Besondere Anlässe erfordern individuelle Betreuung. Ob Praxis- oder Apothekenkauf oder -verkauf, Kooperationen mit Kollegen/Kolleginnen, Beratungen zur Finanzierung oder zur privaten Vermögensplanung, stets sollen Sie von unserem langjährig erworbenen Wissensschatz profitieren können. Wir setzen auf das persönliche Gespräch, um gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu erarbeiten.

Weitere Leistungen im Überblick:

  • Gründung oder Kauf einer Praxis oder Apotheke
  • Beratung bei Kauf, Verkauf oder Kooperationen
  • Unterstützung bei der Standortwahl
  • Plausibilitätsprüfung zum geforderten Kaufpreis
  • auf Wunsch Vermittlung zu einem renommierten Praxis-Gutachter
  • Finanz- und Ergebnisplanung („Was bleibt eigentlich übrig?“)
  • Finanzierungsberatung und Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Erstellung eines Businessplans für Banken
  • Strategische Planung (Zeitplan, Synergien, Zulassungs- und Vertragsarztwesen, Abrechnung)
  • Beratung bei der Wahl der richtigen Kooperationsform
  • Steuerliche Prüfung von Kooperationsverträgen
  • Steuerliche Gestaltung bei Ein- oder Ausstieg von Partnern
  • Beratung von Ärzte-Netzwerken
  • Unterstützung bei Wertermittlungen
  • Beratung bei Kooperationen mit Krankenhäusern oder MVZ
  • Liquiditäts- und Steuerplanung
  • Erstellung einer privaten Vermögensbilanz
  • Strategische Planung des privaten Vermögens
  • Veräußerung von Praxis/Apotheke

Unser Honorar für Heilberufler

Für unsere Basisleistungen legen wir Vergütungsvereinbarungen nach folgender Methode zugrunde:
Für die Erstellung der Finanzbuchhaltung vereinbaren wir eine Honorarpauschale pro Buchungssatz.Damit zahlen Sie garantiert nur den tatsächlichen Arbeitsaufwand – das Honorar ist transparent und hängt nicht vom sog. Gegenstandswert und den oft schwer nachzuvollziehenden sog. Zehntelsätzen ab. Das Honorar für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Wir bemessen das Honorar hierfür bei dem für Heilberufler durchschnittlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad nach der in der Vergütungsverordnung vorgesehenen Gebühr.
Über das allgemeine Maß hinausgehende Beratungen rechnen wir nach der in der Vergütungsverordnung vorgesehenen Zeitgebühr ab.

Ihre Ansprechpartner